Zivilrecht
Ich berate Sie im gesamten Zivilrecht.
Ob familiäre Angelegenheiten, Streit ums Erbe oder offene Forderungen: Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und praktikable Lösungen zu finden.
Meine Tätigkeitsschwerpunkten liegen dabei insbesondere in folgenden Gebieten:
Familienrecht
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsregelungen: Das Familienrecht ist ein besonders sensibles Teilgebiet des Zivilrechts. Im Familienrecht stehen oft emotionale und wirtschaftliche Fragen nebeneinander. In diesen Situationen brauchen Sie nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch eine Anwältin, die Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Klarheit und Verhandlungsgeschick vertritt.
Im Scheidungsverfahren besteht grundsätzlich Anwaltszwang: Wer einen Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen möchte, muss sich anwaltlich vertreten lassen (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte – der sogenannte Antragsgegner – benötigt keinen eigenen Anwalt, wenn er dem Antrag lediglich zustimmen möchte.
Sobald jedoch eigene Anträge gestellt oder Prozesshandlungen vorgenommen werden sollen (z. B. im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs über Unterhalt, Zugewinn oder Umgangsregelungen), ist auch für den Antragsgegner eine anwaltliche Vertretung erforderlich.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach dessen Ableben geschieht – eine Frage, die sowohl rechtlich als auch emotional oft schwer zu fassen ist. In meiner Kanzlei berate ich Sie umfassend in allen erbrechtlichen Angelegenheiten – vorausschauend bei der Nachlassgestaltung und lösungsorientiert, wenn ein Erbfall bereits eingetreten ist.
Viele Menschen schieben das Thema „Vorsorge für den Todesfall“ lange vor sich her – verständlich, denn niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Versterben. Doch wer sich bewusst entscheidet, diesen Schritt anzugehen, erlebt oft eine unerwartete Wirkung: Es entsteht Klarheit, Ruhe – und das beruhigende Gefühl, vorgesorgt zu haben. Mit einem durchdachten Testament oder einer eindeutigen Regelung lassen sich spätere Konflikte unter Angehörigen vermeiden, und häufig gilt: Ist das einmal geregelt, kann man das Thema für viele Jahre gedanklich zur Seite legen.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, Ehegattentestamenten (z. B. Berliner Testament) oder Erbverträgen. Ich unterstütze Sie dabei, klare Regelungen zu treffen – individuell auf Ihre persönliche und familiäre Situation zugeschnitten. Dabei berate ich Sie zu Fragen der Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnissen, Auflagen oder zur Anordnung einer Testamentsvollstreckung.
Auch nach Eintritt eines Erbfalls stehe ich Ihnen zur Seite – sei es bei der Entscheidung, ob Sie ein Erbe annehmen oder ausschlagen möchten, oder bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Gerade bei Erbengemeinschaften kommt es häufig zu Spannungen, etwa bei der Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses. Ich vertrete Ihre Interessen sachlich, konsequent und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl – außergerichtlich wie vor Gericht.
Zwangsvollstreckung
Wenn Sie einen Titel erwirkt haben, setze ich Ihre Forderung durch – mit Pfändung, Kontozugriff, Vermögensauskunft oder Räumungsklage. Ich übernehme für Sie die Kommunikation mit Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsorganen.
Ebenso stehe ich Ihnen beratend zur Seite, wenn gegen Sie bereits ein Titel erwirkt wurde oder Sie zu Unrecht in Anspruch genommen werden. Ich prüfe für Sie, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen – etwa zur Abwehr unberechtigter Vollstreckungsmaßnahmen, zur Einlegung von Rechtsbehelfen oder zur Klärung der Forderungslage.