Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger – oft komplex, manchmal konfliktgeladen, immer mit weitreichenden Konsequenzen. In meiner Kanzlei erhalten Sie fundierte, lösungsorientierte Beratung auf höchstem Niveau – mit klarem Blick für Ihre Rechte und Interessen.

Verwaltungsentscheidungen wirken oft endgültig – sind sie aber nicht. Behörden können Fehler machen, insbesondere dann, wenn sie Ermessensspielräume haben oder gesetzliche Vorgaben fehlerhaft auslegen. Ich unterstütze Sie bei Widerspruchsverfahren und Verwaltungsgerichtsprozessen, prüfe Bescheide auf ihre Rechtmäßigkeit und entwickle eine individuelle Strategie für Ihre erfolgreiche Rechtsdurchsetzung.

Meine Schwerpunkte im öffentlichen Recht:

Öffentliches Baurecht

Von der Bauvoranfrage über den Bauantrag bis hin zu Widersprüchen und Klageverfahren: Ich begleite Sie im Umgang mit Bauordnungs- und Bauplanungsrecht – sowohl auf Seiten der Bauherrschaft als auch bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder Nachbarn. Zielgerichtet, strukturiert und mit dem nötigen Gespür für rechtliche und politische Rahmenbedingungen.

Polizeirecht

Wenn staatliche Eingriffe in Grundrechte erfolgen – etwa durch Platzverweise, Aufenthaltsverbote, Sicherstellungen oder Demonstrationsauflagen – ist präzise juristische Unterstützung gefragt. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen, vertrete Ihre Interessen gegenüber den Behörden und setze Ihre Rechte durch – außergerichtlich wie vor Gericht.

Gewerbe- und Gaststättenrecht


Ob Sie eine Gaststätte eröffnen möchten, eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen oder sich gegen behördliche Auflagen zur Wehr setzen müssen: Ich berate Sie umfassend im Gewerberecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen unternehmerischer Freiheit und staatlicher Regulierung. Mit praktischer Erfahrung und fundierter Kenntnis der Verwaltungspraxis unterstütze ich Sie vom Antrag bis zur erfolgreichen Umsetzung.