FAQ
Häufige Fragen zur Beratung, Vergütung und Mandatsaufnahme
Wie kann ich Sie erreichen?
Am besten per E-Mail. Bitte schildern Sie mir Ihr Anliegen so konkret wie möglich und senden Sie alle relevanten Unterlagen als PDF oder Scan mit. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Erstberatung biete ich zum Pauschalpreis von 226,10 € (190,00 € zzgl. USt) an. Darin enthalten ist eine Beratung sowie die Vorbereitung und organisatorische Bearbeitung Ihres Anliegens.
Was bringt mir eine Erstberatung?
Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung zur Sach- und Rechtslage. Ich zeige Ihnen Handlungsmöglichkeiten, Risiken und Chancen auf. Beachten Sie aber bitte, dass es sich um eine überschlägige erste Bewertung handelt – für eine tiefgehende Prüfung oder Vertretung ist ein weitergehendes Mandat erforderlich.
Wie rechnen Sie Ihre Leistungen grundsätzlich ab?
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese gesetzlichen Gebühren orientieren sich am Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
In bestimmten Fällen biete ich alternativ auch eine Abrechnung nach Stundenaufwand oder pauschale Honorarvereinbarungen an – zum Beispiel bei laufender Beratung, außergerichtlicher Tätigkeit oder in besonders komplexen Mandaten.
Kann ich mit meiner Rechtsschutzversicherung abrechnen?
In der Regel ja – insbesondere die Kosten der Erstberatung werden von Rechtsschutzversicherungen häufig übernommen. Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung, ob ein Versicherungsfall vorliegt und ob eine Selbstbeteiligung anfällt.
Wie geht es nach der Erstberatung weiter?
Wenn Sie sich entscheiden, das Mandat fortzuführen, besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen – auch hinsichtlich der Vergütung. Ziel ist immer eine transparente, faire und für beide Seiten tragfähige Vereinbarung.
Was tun, wenn ich mir die anwaltliche Erstberatung nicht leisten kann?
In diesem Fall können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie sich für eine geringe Eigenbeteiligung (15 €) außergerichtlich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten lassen. Die übrigen Kosten übernimmt der Staat. Wichtig: Der Antrag sollte vor der Beratung gestellt werden.
Was gilt bei Strafverfahren – bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Bei bestimmten Strafverfahren stellt das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidigerin zur Seite – z. B. wenn Ihnen eine Freiheitsstrafe droht oder Sie in U-Haft sind. Die Kosten übernimmt zunächst die Staatskasse. Im Gegensatz zur Beratungshilfe hängt die Pflichtverteidigung nicht vom Einkommen, sondern vom Verfahren ab.