Mandatserteilung
Kontaktaufnahme, Erstberatung, Vergütung
Sie stehen vor einer rechtlichen Frage oder einem konkreten Problem? Ich biete Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung Ihrer Situation. Im Rahmen einer Erstberatung besprechen wir, welche Möglichkeiten bestehen, welche Risiken zu beachten sind und ob ein rechtliches Vorgehen sinnvoll ist.
So funktioniert die erste Kontaktaufnahme
Bitte schreiben Sie mir zunächst eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens. Fügen Sie – wenn möglich – die relevanten Unterlagen als Anhang bei. So kann ich eine erste Einschätzung vornehmen und prüfen, ob ich das Mandat übernehmen kann. Aufgrund einer hohen Auslastung kann ich nicht jede Anfrage annehmen – Sie erhalten in jedem Fall zeitnah eine Rückmeldung.
Erstberatung – Umfang und Kosten
Ich biete eine Erstberatung zum Pauschalpreis von 226,10 € (190,00 € zzgl. 19 % USt.) an. Diese richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Erstberatung umfasst:
- die Sichtung Ihrer Unterlagen und eventuelle Vorbereitung,
- ein Gespräch (per Videokonferenz oder in der Kanzlei),
- sowie die organisatorischen Arbeiten rund um Ihre Akte.
Ich bitte Sie, mir vorab die relevanten Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Je mehr ich bereits im Vorfeld weiß, desto gezielter kann ich Sie beraten.
Bitte beachten Sie: Eine Erstberatung ermöglicht eine erste rechtliche Orientierung, ersetzt aber keine umfassende Mandatsbearbeitung. Gerade in komplexen rechtlichen Fragen oder Verfahren sind vertiefte Prüfungen und individuelle Strategien erforderlich.
Vergütung
Grundsätzlich rechne ich meine Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG regelt die gesetzlichen Gebühren und richtet sich in den meisten Fällen nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Es kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde oder eine gerichtliche Vertretung erfolgt.
Alternativ kann in bestimmten Fällen – insbesondere bei außergerichtlicher Beratung oder laufender Betreuung – eine individuelle Stundensatzvereinbarung oder ein pauschales Honorar vereinbart werden. In jedem Fall bespreche ich mit Ihnen offen und transparent die zu erwartenden Kosten und dokumentiere die Vereinbarung schriftlich.
Rechtsschutzversicherung
Die Pauschale für eine Erstberatung in Höhe von 226,10 € wird in der Praxis von Rechtsschutzversicherungen regelmäßig übernommen. Ich empfehle Ihnen dennoch, vorab bei Ihrer Versicherung nachzufragen, ob ein Versicherungsfall vorliegt und ob eventuell eine Selbstbeteiligung zu leisten ist.
Zögern Sie nicht und
kontaktieren Sie mich gerne.
Sie wünschen ein Erstgespräch und haben alle relevanten Dokumente zusammen? Dann schreiben Sie mir eine E-Mail und ich melde mich bei Ihnen zurück.